Jugendpolitik soll die Lebensverhältnisse von Jugendlichen unter Berücksichtigung ihrer Bedürfnisse und Anliegen gestalten. Grob gibt es zwei Ebenen jugendpolitischer Arbeit: die Jugendhilfepolitik (Bedingungen für Jugendarbeit - Rahmenbedingungen, Förderung) und Jugendpolitik (alles was Jugendliche betrifft – Jugend als Querschnittsthema; Politik von jungen Menschen für junge Menschen)
Konkrete jugendpolitische Aufgaben im Jugendverband sind:
- Förderung junger Menschen durch partizipative Angebote, Unterstützung der Identitätsbildung
- Förderung des ehrenamtlichen Engagements, gesellschaftliche Teilhabe
- Förderung der Interessenvertretung junger Menschen gegenüber Politik, Verwaltung, Öffentlichkeit
- Informationen und Anträge zur finanzielle Förderung, Sicherstellung der Förderung
Jugendliche dürfen bis zur Volljährigkeit ihre Interessen selbst nur eingeschränkt vertreten und auch politisch nur begrenzt aktiv sein. In diese Lücke greift die Fachstelle Jugendpolitik und stärkt und stützt die Interessen der Evangelischen Jugend in kirchlichen und politischen Strukturen.