![Teamvertrag](https://assets-raphael.max-e.info/damfiles/article/ejh/grundsaetzliches/kindeswohl/teaser_kw_teamvertrag_seite.jpg-a34ed74d3d45ce36c68f1be8c6dd5253.jpg)
Bild: Iris Feigel
Die Landesjugendkammer hat Verhaltensregeln zur Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche (Grundlage 72 a SGB VIII Kindeswohlgefährdung) beschlossen.
Die Landesjugendkammer hat Verhaltensregeln zur Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche (Grundlage 72 a SGB VIII Kindeswohlgefährdung) beschlossen.