Bild: Iris Feigel
Die Landesjugendkammer hat Verhaltensregeln zur Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche (Grundlage 72 a SGB VIII Kindeswohlgefährdung) beschlossen.
Die Landesjugendkammer hat Verhaltensregeln zur Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche (Grundlage 72 a SGB VIII Kindeswohlgefährdung) beschlossen.