Im Juni 2009 beschloss die Landesjugendkammer Verhaltensregeln zur Sicherung des Kindeswohls.
Auf ihrer Tagung vom 5. – 7. Juni 2009 hat die Landesjugendkammer Verhaltensregeln zur Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen sowie eine Selbstverpflichtungserklärung für Ehrenamtliche.(Grundlage 72 a SGB VIII Kindeswohlgefährdung) beschlossen.
Das Thema Kindeswohlgefährdung muss in Zukunft verbindliches Rechtsthema der Juleica-Ausbildung sein und die – in der Evangelischen Jugend tätigen – Jugendgruppenleiterinnen und -leiter erhalten die Verhaltensregeln in Druckform und unterschreiben die Selbstverpflichtungserklärung.
Folgende Vorgehensweise wird vorgeschlagen:
- Das Thema »Kindeswohlgefährdung« ist Pflichtthema in der Juleica-Ausbildung
- Ausgabe des Verhaltensregeln-Flyers an alle aktiven Jugendleiterinnen und Jugendleiter
- Die Selbstverpflichtung wird von der Jugendgruppenleiterin/dem Jugendgruppenleiter unterschrieben
- Sammeln der Selbstverpflichtungserklärungen im Kirchenkreisjugenddienst (wird fünf Jahre aufbewahrt)
Für die aktuellen Sommerfreizeiten etc. wird empfohlen, den Jugendleiterinnen und Jugendleitern die Verhaltensregeln und den Hintergrund (§ 8a SGB VIII) zu erklären und sie die Selbstverpflichtung unterschreiben zu lassen.
