Förderung von Freizeiten in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers
Freizeitmaßnahmen sind ein Schwerpunkt der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen durch die Evangelische Jugend. Neben den Elementen des Miteinander Lebens und Aktiv Seins eröffnen Freizeiten für viele Kinder und Jugendliche einen Zugang zur Kirche, wecken deren Bereitschaft, sich in der Kinder- und Jugendarbeit und damit ehrenamtlich in der Kirche zu engagieren. Freizeiten leisten auch einen zentralen Beitrag, den christlichen Glauben an Kinder und Jugendliche weiter zu vermitteln, indem sie Erfahrungen mit einer jugendgemäßen Frömmigkeitspraxis bieten. Weiter sind sie ein Ort sozialen Lernens.
Die Landesjugendkammer hat Qualitätsstandards für die Freizeiten der Evangelischen Jugend beschlossen.
Voraussetzung für die Förderung ist, dass sich das Angebot in Programm und Durchführung an den Freizeitstandards der Evangelischen Jugend in der Landeskirche Hannovers orientiert. Um die Umsetzung dieses Ziels zu unterstützen, stellt die Evangelisch-lutherische Landeskirche Hannovers im Jahr 2012 Mittel in Höhe von 300.000 Euro zur Verfügung.
Förderkriterien
Aus diesem Fördertopf können Freizeiten im In- und Ausland, veranstaltet von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen und Verbänden eigener Prägung (Mitglieder in der Landesjugendkammer der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers), bezuschusst werden, die sich als Angebot an Kinder und Jugendliche aus unserer Landeskirche richten.
Gefördert werden Angebote
für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von 7 bis 21 Jahren
mit einer Dauer von mindestens 4 und maximal 14 Tagen – An- und Abreisetag zählen als ein Tag
mit einem Teamer/Teilnehmenden-Verhältnis von maximal 1:6. (Bei gemischtgeschlechtlichen Teilnahmegruppen sind mindestens eine Teamerin und ein Teamer vorzuhalten)
die geleitet werden durch beruflich Mitarbeitende oder aber Ehrenamtliche mit mehrjähriger Erfahrung in diesem Tätigkeitsfeld
die begleitet werden durch ausgebildete (in der Regel Juleica oder gleichwertige Ausbildung) Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die auf ihre Tätigkeit während der Freizeit vorbereitet wurden. Hierzu gehört ausdrücklich eine Sensibilisierung für das Thema „Kindeswohl“ sowie eine Verabredung zu Handlungswegen bei Auffälligkeiten, die sich während der Maßnahme zeigen auf der Basis der von der Landesjugendkammer am 7. Juni 2009 beschlossenen „Verhaltensregeln: Verhinderung von Gewalt an Kindern und Jugendlichen“. Dazu gehört, dass alle beteiligten Mitarbeitenden, die an die Verhaltensregeln angehängte Selbstverpflichtungserklärung unterschrieben haben (www.flyer.ejh.de).
Zum Verfahren
Die Mittel können beantragt werden von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Sprengeln und den Verbänden eigener Prägung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers.
Anträge aus Verbänden sind über die jeweiligen Landesgeschäftsstellen bzw. Vorstände einzureichen.
Die Mittel können erst in Anspruch genommen werden, wenn andere Fördermöglichkeiten wie etwa Landes- und Bundesmittel ausgeschlossen sind.
Vorrangig sind andere kirchliche oder öffentliche Fördermittel auszuschöpfen und im Finanzierungsplan auszuweisen. Eine Förderung mit landeskirchlichen Mitteln aus anderen Programmen und die Förderung mit diesen Mitteln schließen sich aus.
Maßnahmen der Konfirmandenarbeit sowie aus dem Bereich des Kindergottesdienstes oder Kirchentagsbesuche werden aus diesen Mitteln nicht bezuschusst.
Anträge
sind zu richten an die
Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramtes
Archivstrasse 3
30169 Hannover.
Die Geschäftsstelle (schulz-witzler(at)kirchliche-dienste.de - 0511/1241-550) steht auch für Beratungen zur Verfügung.
Gemäß diesen Förderkriterien ist ein aussagefähiger Antrag (formlos) bis zum 01. März 2012 zu stellen.
Dazu sind folgende Angaben/Unterlagen erforderlich:
Antragsteller, Anschrift, Tel.-Nr.
Ort/Land der Maßnahme
Datum der Maßnahme
Anzahl und Alter der TN
Anzahl der Teamer/Leitung
sowie ein Kosten/Finanzierungsplan
Die Fördersumme beträgt bis zu 2 Euro pro Tag und Teilnehmenden (wenn diese/r zwischen 7 u. 21. Jahre alt ist). Teamer werden in einem Verhältnis von 6 zu 1 gefördert (1 Teamer pro 6 Teilnehmende). Die Gesamtfördersumme beträgt maximal 15 % der nachgewiesenen maßnahmebezogenen Gesamtkosten.
Download Antrag 2012