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Förderung von Freizeiten der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit mit besonderem Schwerpunkt

Förderkriterien

Gefördert werden sollen Freizeitmassnahmen, die

  • ein breites Spektrum von Kindern und Jugendlichen aus verschiedenen Schulformen ansprechen und zusammenführen;

  • von ihrem Konzept her Integration, niedrigschwellige Zugangsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aus allen Gesellschaftsschichten bieten;

  • Erlebnis statt Konsum in den Vordergrund stellen;

  • in Kooperation mit Haupt-, Förder- oder Berufsbildenden Schulen sowie Einrichtungen der Jugendhilfe durchgeführt werden;

  • aufgrund günstiger Kostengestaltung gerade für Kinder und Jugendliche aus wirtschaftlich schwierigen Verhältnissen attraktiv sind;

  • ein besonderes sozialdiakonisches Profil haben;

  • und einen besonderen theologischen Schwerpunkt haben oder ausgewiesene Bildungsanteile haben.

 

Gefördert werden können Freizeiten, die die vorgenannten Kriterien berücksichtigen.
Gedacht ist an die Förderung eines bestimmten Teils der Kosten, die durch die Berücksichtigung dieser Kriterien entstehen.
Dies könnte z. B. sein:

 

  • die Mitnahme zusätzlicher Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter zur Erhöhung des Betreuungsschlüssels;

  • die Finanzierung besonderer Bestandteile der Vorbereitung der Maßnahme zur Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hinblick auf die entstehenden Herausforderungen;

  • die Förderung von Programmpunkten, die oben genannte Zielgruppen besonders fördern bzw. besonders auf sie und ihre Belange und Erfordernisse zugeschnitten sind;

  • für die Zusammenarbeit mit den Schulen notwendigen Mittel;

  • organisatorische Schritte, die die Gesamtkosten und somit die finanzielle Belastung des Einzelnen reduzieren.

 

Zum Verfahren
Die Mittel können beantragt werden von Kirchengemeinden, Kirchenkreisen, Sprengeln und den Verbänden eigener Prägung in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers. Anträge aus Verbänden oder AG sind über die jeweiligen Landesgeschäftsstellen bzw. Vorstände einzureichen.
Sie können erst in Anspruch genommen werden, wenn andere Fördermöglichkeiten wie etwa Landes- und Bundesmittel ausgeschlossen sind.
Vorrangig sind andere kirchliche und öffentliche Fördermittel auszuschöpfen und im Finanzierungsplan auszuweisen.
Maßnahmen der Konfirmandenarbeit sowie aus dem Bereich des Kindergottesdienstes werden aus diesen Mitteln nicht bezuschusst.

 

Anträge
sind zu richten an die
Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramtes
Archivstrasse 3
30169 Hannover
die auch für Beratungen zur Verfügung steht.

Gemäß diesen Förderbedingungen ist ein aussagefähiger Antrag (formlos) bis zum 20. März 2010 zu stellen.
Dazu sind folgende Angaben/Unterlagen erforderlich:

  • Antragsteller, Anschrift, Tel.-Nr.

  • Ort/Land der Maßnahme

  • Datum der Maßnahme

  • Art der Maßnahme

  • Alter der TN

  • Anzahl der TN

  • Anzahl der Teamer/Leitung

  • Thema

  • inhaltliche Beschreibungmit Angabe was und warum nach den inhaltlichen Vorgabengefördert werden soll

  • sowie ein Kosten-/Finanzierungsplan aus dem die beantragte Fördersumme hervorgeht.

 

Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein hierfür gebildeter Ausschuss mit Vertretern aus dem Landesjugendpfarramt, Jugendausschuss der Synode und Landeskirchenamt.
Die höchstmögliche Förderung beträgt 750,00 Euro pro Maßnahme.
Bei allen Maßnahmen besteht eine Dokumentations- und Auskunftspflicht.
Die Bereitschaft zur Veröffentlichung wird vorausgesetzt.


Verwendungsnachweis
Dieser ist innerhalb von acht Wochen nach Beendigung der Maßnahme in der Geschäftsstelle des Landesjugendpfarramts einzureichen.
Dazu sind folgende Angaben/Unterlagen (in einfacher Ausfertigung) erforderlich:

  • aussagefähige Dokumentation der Umsetzung gemäß Förderbedingungen

  • Erfahrungsbericht, Tagesprogramm

  • Kopie der Teilnehmendenliste mit Kennzeichnung des Leitungsteams

  • detaillierte Kosten-/Finanzierungsübersicht

  • wenn Einzelausgaben (Ausflüge o. ä.) beantragt wurden:
    Belege entsprechend der bewilligten Förderung in gut lesbarer Kopie,
    bei Teamern, Trainern, Referenten auch die Rechnung bzw. Honorarquittung (Sozialversicherungs- und Steuerpflicht!)

  • wenn Einzelempfänger: Empfänger der Mittel mit Kontonummer, Bank und Bankleitzahl.

 

Hannover, November 2009

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